Corona Soforthilfe in MVP

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.

 

Für die Corona-Soforthilfe wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen.
Auch Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sind nun antragsberechtigt.
Ab dem 01.04.2020 für werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert!
Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet!
Ferner wurde ein Merkblatt zum Soforthilfeprogramm und ein FAQ-Katalog veröffentlicht,
in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden.

 

Hier finden Sie die alle Informationen des LFI MVP.